Bietungsbürgschaften

Bietungsbürgschaft bei GfK

Definition

Sicherheit für eine Behörde oder ein Unternehmen zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung.

Zielgruppe

Unternehmen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes, die sich an Bietungsverfahren zur Auftragserteilung beteiligen.

Ablauf

Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Bei privaten Aufträgen kann dies vorkommen. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft ausstellen.

Abgesichert werden durch die Bürgschaft zum einen Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält.

Daneben haftet die Bürgschaft auch, wenn der Bieter den Zuschlag erhält und dann eine weitere Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der ihm durch den Zuschlag übertragenen Leistungen, einschließlich der Abrechnung, nicht stellt.

An die Stelle dieser geschuldeten, aber nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft tritt dann die Bietungsbürgschaft.

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