Leasing

Das Produkt

Finanzielle Handlungsspielräume nutzen

Unter Leasing versteht man eine besondere Form einer Finanzierung. Leasing ist weder ein Mietmodell noch ein Kreditabzahlungsgeschäft. Von daher wird Leasing juristisch betrachtet als ein Vertrag „sui generes“ also der besonderen Art bezeichnet.

Unser Service

Wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Markterfahrung…

Ihr Vorteil

Kalkulierbar, Flexibilität, Mehrwertsteuer, Liquidität, Bilanzneutralität…

Unser Service

Wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Markterfahrung durch den gesamten Prozess, nach Art des Investitionsgutes und der Höhe der Investition, den geeigneten Finanzierungspartner für Sie zu finden. Spezialprodukten, wie Sale-and-Lease-Back oder IT, Hard- und Software-Leasing gilt unsere besondere Aufmerksamkeit.

Ihr Vorteil

  • Kalkulierbar
    Über die Leasingzeit sind die Leasingraten festgeschrieben, unabhängig von Zinsänderungen oder geänderten Ratingzahlen, dies dient als sichere Kalkulationsgrundlage, besonders bei langfristigen Finanzierungslaufzeiten.
  • Flexibilität
    Der Leasingnehmer entscheidet erst kurz vor Vertragsende, ob er das Objekt weiterleasen, kaufen oder zurückgeben möchte. Das ist in Zeiten sich rasant ändernder Produktionsbedingungen, Produktzyklen, Marktanforderungen und technischen Entwicklungen immer wichtiger
  • Mehrwertsteuer
    Beim Leasing entfällt die beim Kauf, Darlehen und Mietkauf fällige Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, da diese nur auf die Leasingraten berechnet wird. Die Umsatzsteuer wird nicht als Einmalzahlung fällig sondern erstreckt über die monatlichen Zahlungen bist zur Erfüllung Leasingvertrages.
  • Liquidität
    Der Unternehmer kann investieren ohne Einsatz von Eigen- oder Fremdkapital. In seiner Wirkung ist Leasing mit einer 100% Fremdfinanzierung vergleichbar die in der Kreditwirtschaft praktisch nicht angeboten wird.
  • Bilanzneutralität
    Die Leasingobjekte (Maschine usw.) erscheinen lediglich im Anhang der Bilanz. Die Eigenkapitalquote verändert sich nicht, somit keine negativen Auswirkungen auf das Rating des Unternehmens.

Leasing

Zahlungsvarianten Leasing

Hierbei steigen die Leasingraten über die Leasingzeit kontinuierlich an. Eine solche Vereinbarung kann sinnvoll sein, wenn ein neues Produkt mit einer neu geleasten Maschine hergestellt wird. Hier können die Leasingraten an die steigenden Umsätze angepasst werden.

Ist eine Leasingfinanzierung eines bereits erworbenen Leasingobjektes.

Kombiniert ein Hersteller oder Fachhändler den Verkauf seiner Produkte mit einem Finanzierungsmodell ( Leasing ) für seine Kunden, spricht man von einem Vertriebsleasing.

Damit lässt sich der Absatz seiner investitionsintensiven Produkte forcieren und die Kunden langfristig an sich binden.

Beim Mietkauf handelt es sich um eine spezielle Form des Ratenkaufs. Der Mietkäufer ist von Anfang an wirtschaftlichem Eigentümer des Investitionsobjekts und aktiviert dies sofort in seiner Bilanz. Der Mietkaufgeber, also die Leasinggesellschaft, ist zivilrechtlicher Eigentümer und hat bis zu Bezahlung der letzten Rate Eigentumsvorbehalt.

Was kann geleast werden: Fast alle mobilen Objekte!

  • Produktionsmaschinen: Metall, Holz Kunststoff, ganze Fertigungslinien
  • Baumaschinen: Kräne, Bagger, LKW, Hebebühnen
  • Alle Arten von Landmaschinen
  • IT: Hard- und Software, Server, Bürokommunikation, Druck- und Kopiersysteme
  • Büromöbel
  • Kfz, Oldtimer

Auf was müssen Sie achten:

  • Leasingbeginn/ Nutzungsentgelt
  • Die richtige Vertragsform
  • Die richtige Ratenform
  • Der richtige Zahlungsrhythmus
  • Bei Leasingende: Verlängerung, Übernahme, Umtausch, Zurückgabe
  • Objekttausch während der Laufzeit
  • Vorzeitiges Ablösen eines Leasingvertrages
  • Versicherung
  • Andienungsrecht des Leasinggebers
  • Restwert / Restwerttreue

Die Philosophie des Leasings wusste bereits Aristotelis im Jahre 350 vor Chr. in dem er formulierte:

„Reichtum liegt vielmehr im Gebrauch als im Eigentum“

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GfK Hafentage 2024

7. und 8. November 2024 Das Jahr 2024 ist geprägt vom wirtschaftlichen Abschwung, steigenden Insolvenzen…

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  • Rasche Entschädigung
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