GFK Innovationspreis
Weltkarte GfKmbH

Die Welt der Kreditversicherung
und des Factoring

Der bärenstarke Partner an Ihrer Seite!

GfK Gesellschaft für Kreditversicherungsservice

Die GfK Gesellschaft für Kreditversicherungsservice mbH wurde im Jahre 1994 als unabhängiger Spezialmakler im Bereich Kredit-Management gegründet. Die Schwerpunkte lagen in den Bereichen, Kreditversicherung, Kaution- und Vertrauensschadenversicherung.

Die GfK Gesellschaft für Kreditversicherungsservice International mbH wurde im Jahre 2001 gegründet und betreut schwerpunktmäßig alle Kunden, die Ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben sowie alle Kunden mit internationalen Verflechtungen und Tochtergesellschaften.

Um den Anforderungen unserer Kunden und dem wachsenden Finanzierungsbedarf gerecht zu werden, haben wir unser Produktportfolio frühzeitig um Factoring, Finetrading, Leasing und die Absicherung und den Transfer von Währungen ergänzt. Aus aktuellem Anlass haben wir das Produkt Vertrauensschadenversicherung um die Absicherung von Cyberrisiken erweitert.

Wofür steht unsere Unternehmung, die GfK:

  • Ehrlichkeit und Respekt
  • Enthusiasmus und Leidenschaft
  • technische Kompetenz inkl. der geforderten Lizenzen
  • Teamplayer, gemeinsam mit unseren internationalen Partnern treten wir auf dem Markt wie ein Unternehmen auf
  • Servicequalität, Erfahrung und finanzielle Stärke
  • Nachhaltigkeit und ein Herz für die Umwelt und für soziale Projekte

Unsere Produkte

Wir begleiten Ihr Unternehmen rund um das Debitorenmanagement gemäß unserem Motto:
„Wir haben bereits Lösungen für Probleme, die es noch nicht gibt“

Neues aus der Welt der Kreditversicherung und des Factoring

GfkmbH Artikel in der Baufach, 03/2012

Liquidität erhöhen mit Kautionsanbietern (PDF-Datei)

GfkmbH Artikel in dem Handelsblatt, 05/2011

„Die Anbieter werben mit Rabatten um Kunden“ (PDF-Datei)

GfkmbH Artikel in dem Credit Manager, Ausgabe 01/2008

X/L Police versus klassische Kreditversicherung (PDF-Datei)

GfkmbH Artikel in Der FineTrader

Finetrading goes international (PDF-Datei)

GfkmbH Artikel in Der FineTrader, Ausgabe Herbst 2016

Finetrading meets Farosol (PDF-Datei)

Insolvenzrisiko in Deutschland nimmt 2021 massiv zu

Pressemitteilung des internationalen Kreditversicherers Atradius, der angesichts der weiter anhaltenden Corona-Pandemie von einem außerordentlich schweren Jahr 2021 für die deutsche Wirtschaft ausgeht.

Köln, 9. Februar 2021 – Vor allem im Dienstleistungsgewerbe, der Textilwirtschaft und im stationären Einzelhandel hinterlässt der zweite Lockdown tiefe Spuren in den Bilanzen. Unternehmen, die in diese Sektoren liefern oder Dienstleistungen für sie erbringen, müssen sich auf deutlich mehr Zahlungsausfälle und Kundeninsolvenzen einstellen. Bei Atradius haben Unternehmen in den vergangenen Monaten, in denen die Unsicherheiten noch einmal deutlich zugenommen haben, vermehrt nach Versicherungsschutz für ihre offenen Forderungen nachgefragt.

Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier.

Verkürzung der Restschuldbefreiung auf zukünftig 3 Jahre

Am Donnerstag, 17. Dezember 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens angenommen.
Es handelt sich hierbei um einen Teil der Neuregelung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts. Insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten.
Gleichzeitig werden mit dieser Gesetzesänderung Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung umgesetzt.
Hierdurch wird in erster Linie die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre verkürzt, so dass Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden und ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang gegeben wird.
Diese Neuregelung gilt bereits ab dem 1. Oktober 2020 für beantragte Verfahren.
Insolvenzbedingte Verbote beruflicher Tätigkeiten treten künftig mit Ablauf der Entschuldungsfrist außer Kraft. Bei erlaubnis- und zulassungspflichtigen Tätigkeiten muss jedoch erneut eine Genehmigung dafür eingeholt werden.
Alle Anträge, die bisher zurückgehalten wurden, können und sollten nun eingereicht werden.

Beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.04.2021 in Diskussion

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis zum 31.01.21 verlängert, aktuell wird aber auch schon diskutiert die Frist bis 30.04.21 zu verlängern.

Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist. Auf die Antragstellung kommt es jedoch ausnahmsweise nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich ist. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt aber nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist. Schließlich muss durch die staatlichen Gelder eine Überlebenschance für das Unternehmen bestehen.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Februar 2021 gelten und sich damit nahtlos an das bestehende Gesetz anschließen.

Bundesregierung und Kreditversicherer einigen sich auf Verlängerung des Schutzschirms bis 30.06.21

Die ersten Details in der Veröffentlichung des GDV. In unserem Webinar „Verlängerung Schutzschirm für die Kreditversicherer“ am 10. Dezember 2020 haben wir den Schutzschirm, die Auswirkungen für die Versicherer und für Sie als Kunden beleuchtet und auch volkswirtschaftlich eingeordnet.

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