Investitionsgüter-
kreditversicherung

Unsere Investitionsgüterkreditversicherung

In der Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) werden Lieferungen von Investitionsgütern bei mittel- bis langfristigen Zahlungsvereinbarung (bis maximal 60 Monaten) versichert. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer den Ausfall von versicherten Forderungen.

Da bei diesen Handelsgütern von der Rechnungsstellung bis hin zur endgültigen Bezahlung meist mehrere Monate oder Jahre liegen, spricht man auch allgemein von einem Langfristgeschäft (im Gegensatz zu Kurz- oder Mittelfristgeschäften mit Laufzeiten von bis zu 6 Monaten, welche über eine konventionelle Warenkreditversicherung abgesichert werden können). Wegen der vergleichsweise langen Laufzeiten ist das Risiko eines Forderungsausfalls aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder der Insolvenz des Abnehmers bei Investitionsgütern ungleich höher.

Das versicherbare Risiko beginnt i.d.R. ab einer Größenordnung von mindestens 500 TEU und ist nach oben offen. Deckungsschutz kann für die Käufer / Abnehmer gewährt werden, welche in den OECD Ländern ihren Sitz haben.

Im Rahmen einer Investitionsgüter-Kreditversicherung wird neben den Forderungen ab Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung auch insbesondere das Fabrikationsrisiko bei Fertigungsbeginn versichert. Im Falle einer vorzeitigen Abnehmerinsolvenz werden somit alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Selbstkosten entschädigt.

Ihre Vorteile mit unserer Investitionsgüterkreditversicherung

Die GfK analysiert für Ihr Haus die verschiedenen Optionen für den Abschluss einer Investitionsgüterkreditversicherung, mit dem Ziel, ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot vorzustellen.

In der Tagesarbeit unterstützen und absichern wir Sie bei der Abwicklung von Schäden im Rahmen unserer professionellen Schadenabteilung.

Für Detailinformationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Absicherung eines Projektgeschäftes durch eine Investitionsgüterkreditversicherung kann zu einem wesentlichen Baustein in Ihrem Debitorenmanagement werden durch:

  • Qualitativ hochwertige Kreditprüfung
  • Kalkulierbare Versicherungsprämien anstatt unkalkulierbarer Forderungsausfällen
  • Durchführung des Mahn- und Inkassoverfahrens
  • Erweiterung der Banklinien durch Absicherung Ihrer Forderungen bzw. Finanzierung des Projektgeschäfts durch Abtretung der Entschädigungsleistung an Ihre Bank.

Weitere Informationen zur Investitionsgüterkreditversicherung

Insbesondere aufgrund der individuellen Vorleistungen und speziellen Einzelanfertigungen bei Projektgeschäften erhält der Hersteller durch eine Investitionsgüterkreditversicherung eine Planungssicherheit sowie eine zuverlässige Absicherung seiner Liquidität.

Als Hersteller von Investitionsgütern tätigt der Versicherungsnehmer so genannte Langfrist-geschäfte in Bezug auf Produktion und Kreditlaufzeiten. Damit wird durch den Hersteller eine Finanzierungsfunktion für den Käufer/Abnehmer übernommen, ohne jedoch über die Möglichkeiten der Bank zur Risikoprüfung oder Forderungsausfallabsicherung zu verfügen, zumal in der konventionellen Warenkreditversicherung nur das Kurzfristgeschäft hinsichtlich einer Kreditlaufzeit bis zu max 6 Monate möglich ist.

Darüber hinaus handelt es sich häufig um einmalige Kundenbeziehungen, bei denen keine eigenen Zahlungserfahrungen vorliegen.

Ferner handelt es sich regelmäßig um überaus hohe Auftragsvolumen. Das Risiko eines Forderungsausfalls ist bei der Produktion und Lieferung von Investitionsgütern somit ungleich höher als bei kurzfristigen revolvierenden Geschäften.

Die Vorteile der Investitionsgüterversicherung (Einzeldeckung) im Überblick:

  • Effektiven Schutz vor Forderungsausfällen für Hersteller und Händler von Anlagen, Maschinen und Komponenten
  • Erhöhte Planungssicherheit durch unkündbare Kreditlimite während der gesamten Laufzeit
  • Umfassender Versicherungsschutz für die von Ihnen gewährten Lieferantenkredite im In- und Ausland.
  • Individuell kalkulierte, flexible Vertragsgestaltung basierend auf den vereinbarten Zahlungsplan gemäß des geschlossenen Projektauftrages
  • Versicherungsschutz ab Fertigungsbeginn | Fabrikationsrisiko
  • Laufzeit für Geschäfte bis zu 60 Monaten.
  • Liquiditäts- und Bilanzsicherung.
  • Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten durch Abtretung der Entschädigungsansprüche.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kreditversicherung

Dies hängt davon ab, wie die diesbezügliche Regelung in Ihrem Kreditversicherungsvertrag aussieht. Es gibt Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen darf, ohne dies vorher mit dem Kreditversicherer abstimmen zu müssen. Viele Verträge sehen jedoch vor, dass man das Einverständnis des Versicherers im Vorfeld einholen muss.

Grundsätzlich ist es möglich, im Falle einer Insolvenzanfechtung eine Entschädigung aus der „normalen“ Warenkreditversicherung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, den Versicherer zeitnah über die Anfechtung der Insolvenz zu informieren. Der Versicherer prüft anschließend, ob für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen Versicherungsschutz bestand. Oftmals ist es jedoch so, dass die Versicherungssumme, die für den insolventen Abnehmer bestand, bereits vollständig ausgeschöpft ist durch die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. In so einem Fall wäre eine spezielle Zusatzdeckung (mit einer zusätzlichen Versicherungssumme für Insolvenzanfechtungen) erforderlich, um eine Entschädigung für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen erhalten zu können.

In der Regel muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dies ab einer bestimmten Forderungshöhe automatisch (und kostenfrei) übernehmen.

Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist (entweder der vorgezogene Versicherungsfall „Protracted Default“ oder der klassische Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und Sie alle zur Schadenprüfung erforderlichen Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, erfolgt die Entschädigung dank des Versicherungsvertrag i.d.R. innerhalb eines Monats.

Sie können Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung in der Regel entweder über die Selbstprüfung („unbenannte Versicherung“) herstellen oder durch einen Kreditlimit-Antrag beim Versicherer („benannte Versicherung“). Bezüglich der Selbstprüfung gibt es in machen Kreditversicherungsverträgen die sogenannte Blinddeckung, bei der automatisch Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe besteht, wenn Ihnen nichts Negatives über Ihren Abnehmer bekannt ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeiten, Versicherungsschutz über eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder über positive Zahlungserfahrungen herzustellen.

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