Kreditversicherungen
Das Produkt
Gut abgesichert bei Forderungsausfällen
Bei einer Kreditversicherung handelt es sich um eine Absicherung Ihrer Forderungen, welche durch Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen entstehen. Im Kern handelt es sich somit um eine Versicherung Ihrer Außenstände und schützt Sie vor Forderungsausfällen, bedingt durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenzen Ihrer Kunden sowohl im In- und Ausland.
Unser Service
Die GfK analysiert für Ihr Unternehmen, basierend auf Ihrer individuellen Debitorenstruktur, die verschiedenen Handlungsoptionen für den Abschluss einer maßgeschneiderten Kreditversicherung…
Ihr Vorteil
Die Absicherung Ihrer Außenstände, durch eine von uns vermittelte Kreditversicherung, kann zu einem wesentlichen Baustein in Ihrem Unternehmen werden, durch…
Unser Service
Die GfK analysiert für Ihr Unternehmen, basierend auf Ihrer individuellen Debitorenstruktur, die verschiedenen Handlungsoptionen für den Abschluss einer maßgeschneiderten Kreditversicherung. Ziel ist es Ihre Forderungen bestmöglich abzusichern sowie sinnvolle und mögliche Vertragserweiterungen mit den Versicherern unter Berücksichtigung von bedarfsgerechten Kostenkonditionen zu verhandeln.
Zudem unterstützen wir Ihr Unternehmen in der Tagesarbeit bei unzureichenden Limit-zeichnungen seitens des Kreditversicherers, insbesondere bei der Abwicklung von Schäden. Mit der Fachexpertise von mehr als 25 Jahren hat die GfK ihre eigene Schadensabteilung auf- und ausgebaut, so dass wir unsere Kunden bei Forderungsausfällen intensiv begleiten und unterstützen. Hierdurch wird eine professionelle Schadensabwicklung gewährleistet, mit dem Ziel einer beschleunigten Entschädigungsleistung des Kreditversicherers
Ihr Vorteil
Die Absicherung Ihrer Außenstände, durch eine von uns vermittelte Kreditversicherung, kann zu einem wesentlichen Baustein in Ihrem Unternehmen werden, durch
- eine qualitativ hochwertige Kreditprüfung
- eine Prozessoptimierung in Ihrem Forderungs-/Debitorenmanagement
- kalkulierbare Versicherungsprämie, anstatt unkalkulierbare Forderungsausfälle
- Unterstützung im Tagesgeschäft, insbesondere bei unzureichenden Limitzeichnungen und Forderungsausfällen
- Verbessertes Rating bei den Banken bzw. Erweiterung der Bankenlinien, aufgrund der Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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Hierbei bietet die Kreditversicherung zwei unternehmerisch wichtige Funktionen:
a) die Dienstleistungsfunktion
und
b) die Sicherheitsfunktion
Im Rahmen der Dienstleistungsfunktion prüft der Kreditversicherer die Bonität Ihrer gewerblichen Kunden auf Basis von Bilanzunterlagen, Handels- und Bankauskünften sowie den Zahlungserfahrungen anderer Vorlieferanten. Die Kreditversicherer verfügen jeweils über eine weltweit vernetzte Datenbank, in welcher sämtliche bonitätsrelevanten Informationen gepflegt und permanent innerhalb eines Monitorings überprüft werden, so dass häufig in Echtzeit auf dieser Basis eine Kreditbewertung Ihrer Kunden bzw. eine Limitentscheidung erfolgt. Hierdurch werden die internen Prozesse im Forderungs-management Ihres Unternehmens unterstützt mit dem Ziel, dass auf Basis von aktuellen und werthaltigen Informationen eine professionelle Limitentscheidung getroffen wird, welche im Tagesgeschäft Ihre Lieferentscheidungen vereinfacht bzw. beschleunigt.
Zudem können die Ihnen vorliegenden (Stamm)-Daten Ihrer Kunden mit den vorliegenden (Stamm)-Daten des Kreditversicherers verglichen und ggfs. optimiert werden.
Bei der Sicherheitsfunktion handelt es sich um die entscheidende Absicherungen der Forderungen, zumal der Kreditversicherer im Rahmen des Kreditversicherungsvertrages bis zur Höhe der jeweils getroffenen Kreditlimite auch haftet. Dies ist der wesentliche Unterschied zu einer Handels- oder Bankauskunft, da es sich bei den Auskünften lediglich um Limitempfehlungen handelt, ohne dass die Auskünfte hierfür im Einzelnen haften.
Zusammengefasst handelt es sich bei einer Kreditversicherung daher um ein ideales Steuerungsinstrument, um im Vorfeld die Bonität Ihrer Kunden zu bewerten, die Risiken von Forderungsausfällen zu minimieren sowie bei entstandenen Forderungsausfällen diese zu entschädigen. In diesem Zusammenhang wird somit auch ein eventueller Liquiditätsverlust in Ihrem Unternehmen reduziert bzw. vermieden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kreditversicherung
Dies hängt davon ab, wie die diesbezügliche Regelung in Ihrem Kreditversicherungsvertrag aussieht. Es gibt Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen darf, ohne dies vorher mit dem Kreditversicherer abstimmen zu müssen. Viele Verträge sehen jedoch vor, dass man das Einverständnis des Versicherers im Vorfeld einholen muss.
Grundsätzlich ist es möglich, im Falle einer Insolvenzanfechtung eine Entschädigung aus der „normalen“ Warenkreditversicherung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, den Versicherer zeitnah über die Anfechtung der Insolvenz zu informieren. Der Versicherer prüft anschließend, ob für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen Versicherungsschutz bestand. Oftmals ist es jedoch so, dass die Versicherungssumme, die für den insolventen Abnehmer bestand, bereits vollständig ausgeschöpft ist durch die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. In so einem Fall wäre eine spezielle Zusatzdeckung (mit einer zusätzlichen Versicherungssumme für Insolvenzanfechtungen) erforderlich, um eine Entschädigung für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen erhalten zu können.
In der Regel muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dies ab einer bestimmten Forderungshöhe automatisch (und kostenfrei) übernehmen.
Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist (entweder der vorgezogene Versicherungsfall „Protracted Default“ oder der klassische Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und Sie alle zur Schadenprüfung erforderlichen Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, erfolgt die Entschädigung dank des Versicherungsvertrag i.d.R. innerhalb eines Monats.
Sie können Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung in der Regel entweder über die Selbstprüfung („unbenannte Versicherung“) herstellen oder durch einen Kreditlimit-Antrag beim Versicherer („benannte Versicherung“). Bezüglich der Selbstprüfung gibt es in machen Kreditversicherungsverträgen die sogenannte Blinddeckung, bei der automatisch Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe besteht, wenn Ihnen nichts Negatives über Ihren Abnehmer bekannt ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeiten, Versicherungsschutz über eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder über positive Zahlungserfahrungen herzustellen.
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