Anzahlungsbürgschaften
Anzahlungsbürgschaft bei GfK
Definition
Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer
Zielgruppe
Unternehmen, die mit Ihren Auftraggebern Anzahlungen auf die zu erbringende Leistung vereinbart haben, z.B. Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus
Ablauf
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung.
Das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung – z.B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers – sichert die Anzahlungsbürgschaft ab.
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