Anzahlungsbürgschaften

Anzahlungsbürgschaft bei GfK

Definition

Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer

Zielgruppe

Unternehmen, die mit Ihren Auftraggebern Anzahlungen auf die zu erbringende Leistung vereinbart haben, z.B. Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus

Ablauf

Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung.

Das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung – z.B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers – sichert die Anzahlungsbürgschaft ab.

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