Bürgschaft für Mängelansprüche

Bürgschaft für Mängelansprüche (früher Gewährleistungsbürgschaft)

Definition

Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaft sichert die Ansprüche nach der Abnahme der Werkleistung ab.

Zielgruppe

Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.

Ablauf

Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3-5 % der Vertragssumme als Sicherheit einzubehalten.

Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch die Herausgabe einer Bürgschaft abgelöst werden.

Durch Aushändigung der Bürgschaftsurkunde kann der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt ablösen und die Auszahlung der vollen Rechnungssumme verlangen.

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Mängelgewährleistungsbürgschaften

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