Cyberversicherungen

Das Produkt

Schutz im virtuellen Raum

Die meisten Cyberangriffe erfolgen durch E-Mails und/oder Hackerangriffe, leider eine tagtägliche Gefahr. Eine Cyberversicherung ist eine Kombination aus einer Haftpflichtversicherung, einer Betriebsausfallversicherung und einer Datenversicherung für Eigenschäden und Drittschäden, die im Zusammenhang mit Hackerangriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität entstehen. Abgesichert sind also Eigenschäden, Drittschäden und Kosten:

  • Eigenschäden sind Schäden durch Betriebsunterbrechung, an unternehmenseigenen Daten oder Sachschäden an Telekommunikations- und Informationsgeräten
  • Als Drittschäden verstehen sich die berechtigten Ansprüche Dritter, auf Grund von Datenschutzverletzungen, Geheimhaltungspflichten oder Urheberrechtsverletzungen und Schäden an den Daten Dritter.
  • Der Punkt Kosten beinhaltet die berechtigten Ansprüche Dritter auf Grund dieser vorausbeschriebenen Verletzungen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Unser Service

Die Cyberversicherung ist ein sehr junges Produkt, welches dennoch bereits ein starkes Wachstum erlebt hat und in den nächsten Jahren weiterhin stark zunehmen wird. Das Know-how von vielen Versicherern und Maklern ist hierbei noch begrenzt…

Ihr Vorteil

Keine Liquiditätsengpässe durch Cyberschäden, Bilanzsicherung, Unterstützung bei der Vermittlung des passenden IT-Dienstleisters und Forensikers, schnelle unkomplizierte Hilfe im Schadensfall, Begleitung durch die digitale und komplexe Welt…

Unser Service

Die Cyberversicherung ist ein sehr junges Produkt, welches dennoch bereits ein starkes Wachstum erlebt hat und in den nächsten Jahren weiterhin stark zunehmen wird. Das Know-how von vielen Versicherern und Maklern ist hierbei noch begrenzt. Wir hingegen haben uns sehr intensiv mit dem Produkt beschäftigt, viele Gespräche international mit Versicherern geführt, und zum Teil bereits Rahmenvereinbarungen konzipiert. Zudem bleiben wir im ständigen Dialog, um Ihnen auch in Zukunft die bestmögliche, kontinuierliche Anpassung und Erweiterung der Rahmenvereinbarungen gewähren zu können. Zusätzlich beraten wir Sie bereits im Vorfeld durch Vermittlung passender IT-und Forensik-Dienstleister, die überprüfen können, ob ihre Sicherheitssysteme für eine Cyberversicherung ausreichend sind oder ob Sie weitere Maßnahmen tätigen müssen.

Ihr Vorteil

  • Keine Liquiditätsengpässe durch Cyberschäden,
  • Bilanzsicherung
  • Unterstützung bei der Vermittlung des passenden IT-Dienstleisters und Forensikers
  • schnelle unkomplizierte Hilfe im Schadensfall
  • Begleitung durch die digitale und komplexe Welt
  • Unterstützung bei den Assistance-Leistungen
  • Ersatz von Daten auf dienstlich und privat genutzten Geräten
  • Auch fahrlässiges Mitarbeiterverhalten ist versichert genauso wie zielgerichtete aber auch nicht zielgerichtete Angriffe.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kreditversicherung

Dies hängt davon ab, wie die diesbezügliche Regelung in Ihrem Kreditversicherungsvertrag aussieht. Es gibt Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen darf, ohne dies vorher mit dem Kreditversicherer abstimmen zu müssen. Viele Verträge sehen jedoch vor, dass man das Einverständnis des Versicherers im Vorfeld einholen muss.

Grundsätzlich ist es möglich, im Falle einer Insolvenzanfechtung eine Entschädigung aus der „normalen“ Warenkreditversicherung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, den Versicherer zeitnah über die Anfechtung der Insolvenz zu informieren. Der Versicherer prüft anschließend, ob für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen Versicherungsschutz bestand. Oftmals ist es jedoch so, dass die Versicherungssumme, die für den insolventen Abnehmer bestand, bereits vollständig ausgeschöpft ist durch die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. In so einem Fall wäre eine spezielle Zusatzdeckung (mit einer zusätzlichen Versicherungssumme für Insolvenzanfechtungen) erforderlich, um eine Entschädigung für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen erhalten zu können.

In der Regel muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dies ab einer bestimmten Forderungshöhe automatisch (und kostenfrei) übernehmen.

Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist (entweder der vorgezogene Versicherungsfall „Protracted Default“ oder der klassische Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und Sie alle zur Schadenprüfung erforderlichen Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, erfolgt die Entschädigung dank des Versicherungsvertrag i.d.R. innerhalb eines Monats.

Sie können Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung in der Regel entweder über die Selbstprüfung („unbenannte Versicherung“) herstellen oder durch einen Kreditlimit-Antrag beim Versicherer („benannte Versicherung“). Bezüglich der Selbstprüfung gibt es in machen Kreditversicherungsverträgen die sogenannte Blinddeckung, bei der automatisch Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe besteht, wenn Ihnen nichts Negatives über Ihren Abnehmer bekannt ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeiten, Versicherungsschutz über eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder über positive Zahlungserfahrungen herzustellen.


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  • Höhere Quoten bei der Schadenregulierung
  • Rasche Entschädigung
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Versicherer