Factoring

Das Produkt

Liquidität durch Forderungsverkauf

Factoring ist ein modernes bankenunabhängiges Finanzierungsprodukt. Sie verkaufen Ihre offenen und noch nicht fälligen Rechnungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen Ihre Kunden an ein Factoring-Institut. Durch diesen Verkauf werden diese Forderungen in sofort verfügbare Liquidität umgewandelt. Die Factoring-Dienstleister zahlen dabei im Regelfall 90% der angekauften Forderungen aus.

Factoring

Unser Service

Als Fachmakler mit ausgewiesenen Experten in diesem Bereich, haben wir umfangreiche Marktkenntnis über die Anbieter, um die passenden Finanzierungspartner für Ihr Geschäftsmodell und…

Ihr Vorteil

Einen größeren finanziellen Spielraum und mehr Liquidität, Bilanzverkürzung, Kennzahlenverbesserung und dadurch besseres Rating, 100% Schutz vor Forderungsausfall…

Unser Service

Als Fachmakler mit ausgewiesenen Experten in diesem Bereich, haben wir umfangreiche Marktkenntnis über die Anbieter, um die passenden Finanzierungspartner für Ihr Geschäftsmodell und Unternehmen zu selektieren.

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren kurz- mittel- und langfristigen Kapitalbedarf. Diesen Bedarf gliedern wir nach bankenabhängigen und bankenunabhängigen Größen.

Durch die Stärke am Markt, die wir uns in den letzten 25 Jahren erarbeitet haben, sind wir in der Lage die besten Konditionen und maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu verhandeln. Die Zusammenarbeit mit uns als Spezialisten spart für Sie Zeit und Geld und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich vollkommen auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Ihr Vorteil

  • Einen größeren finanziellen Spielraum und mehr Liquidität
  • Bilanzverkürzung, Kennzahlenverbesserung und dadurch besseres Rating
  • 100% Schutz vor Forderungsausfall
  • Wettbewerbsvorteile durch das Gewähren von langen Zahlungszielen
  • Nutzung von Lieferantenskonto und Einkaufsvorteilen
  • Bankenunabhängiges Finanzierungkonzept gestützt auf mehreren Säulen

Factoring

Weitere Informationen – Factoring

In den ersten Jahren als Factoring sich aus den angelsächsischen Ländern kommend in Deutschland etablierte, lief Unternehmen, die Factoring machten, häufig der Makel nach, bonitätsschwach oder gar kurz vor der Insolvenz zu stehen. Dieser Makel ist leider immer noch nicht vollständig widerlegt.
Die Factoring-Dienstleister unterliegen der Aufsicht der BaFin und achten im eigenen Interesse – Finanzierung der angekauften Forderungen – auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, so dass vor einer Zusammenarbeit im Factoring eine ausführliche Bonitätsanalyse des Kunden, der Debitoren- und Forderungsstruktur steht. Nur Kunden, die die anspruchsvollen Kriterien der Factoring-Dienstleister erfüllen, bekommen die Möglichkeit, Factoring-Verträge abzuschließen. Daher sind Factoring-Verträge auch ein Gütesiegel für das Unternehmen. Immer mehr Unternehmen, die Factoring machen, stellen dieses Qualitätsmerkmal der geprüften Bonität und wirtschaftlichen Ertragskraft auch in den Vordergrund.

Bonitätsprüfung

Alle Factoring-Gesellschaften prüfen vor Start einer Zusammenarbeit / Abschluss eines Factoring-Vertrages die möglichen Factoring-Neukunden. Es wird eine bankenübliche Prüfung der Bonität auf Basis der Jahresabschlüsse und Zwischenzahlen durchgeführt und auch speziell die Forderungen werden auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Nur Unternehmen mit akzeptabler Bonität und nachhaltiger Ertragskraft eignen sich für eine langfristig ausgerichtete Factoring-Beziehung.

Der Ablauf bis zur Warenlieferung oder Erbringung von Lieferung und Leistung ist unverändert. Erst dann nach vollständiger Erbringung von Lieferung und Leistung – dies ist eine Grundvoraussetzung für Factoring – erfolgt die Rechnungsstellung. Hierbei wir ein Abtretungsvermerk aufgenommen, der die Factoring-Gesellschaft als Zahlungsempfänger ausweist. Der Debitor / Rechnungsempfänger wird somit angewiesen, die Rechnung bei Erreichen des Zahlungsziels an die Factoring-Gesellschaft und nicht an die Lieferanten zu zahlen.

Die täglich erstellten / fakturierten Rechnungen / Forderungen werden auf elektronischem Wege an die Factoring-Gesellschaft übertragen, hierfür werden üblicherweise Schnittstellen eingerichtet.

Die Factoring-Gesellschaften verpflichten sich die Forderungen anzukaufen und eine Vorauszahlung auf den Forderungskaufpreis zu zahlen. Hierbei werden üblicherweise zwischen 85 und 95% der Brutto-Rechnungshöhe umgehend ausgezahlt.

Die Factoring-Gesellschaften übernehmen neben der Finanzierung auch das Debitorenmanagement / Mahnwesen – wenn notwendig. Damit die Factoring-Gesellschaft das Risiko einschätzen kann, ob die Empfänger der Rechnungen auch bei Erreichen des Zahlungsziels den Verpflichtungen nachkommen können, überprüfen die Factoring-Gesellschaften fortlaufend die Bonitäten der Abnehmer / Debitoren, meist mittels Warenkreditversicherungen. Im Rahmen der gezeichneten Limite übernehmen die Factoring-Gesellschaften das volle Ausfallrisiko der Zahlungsunfähigkeit der Debitoren / Abnehmer. Nach Eingang der Zahlung durch den Debitoren / Abnehmer / Rechnungsempfänger im Rahmen der vorher vereinbarten Zahlungsziele bei der Factoring-Gesellschaft zahlt diese den noch einbehaltenen Prozentsatz an den Kunden abzüglich aufgelaufener Zinsen und Gebühren aus. Die offenen Forderungen / Rechnungen werden so umgehend in Liquidität gewandelt, die zur Nutzung von Skonti oder Reduzierung der Verbindlichkeiten bei Lieferanten verwendet werden kann.
Factoring / Forderungsfinanzierung wächst im Regelfall quasi automatisch mit den steigenden Umsätzen eines Unternehmens, deshalb ist Factoring auch ein beliebtes Finanzierungsinstrument bei Unternehmen, die sich noch in der Wachstums-/Aufbauphase befinden, denn es gilt als „umsatzkongruente Finanzierungsform“ und ergänzt hervorragend die klassische „Hausbankenfinanzierung“, die meist eher statisch ist.

Durch die Verlagerung des Debitoren- und Forderungsmanagement hin zur Factoring-Gesellschaft verschaffen sich viele mittelständische Unternehmen administrative Freiräume.

Ein nicht ganz zu vernachlässigender Aspekt des Verkaufs der Forderungen ist die Verkürzung der Bilanz und die Reduzierung der Bilanzsumme, was zu verbesserten Bilanzkennzahlen führt.

In einer Vielzahl an Branchen ist Factoring / die Forderungsfinanzierung bereits seit vielen Jahren / Jahrzehnten ein probates Finanzierungsinstrument. Folgend eine kleine Auswahl an Branchen, die diese Form der Unternehmensfinanzierung täglich nutzen:

  • Textilbranche
  • Handel- und die Handelsvermittlung
  • Metallbe- und -verarbeitung
  • Lebensmittelherstellung und -handel / Ernährungsgewerbe
  • Maschinenherstellung
  • Allgemeine verarbeitende Industrie / Gewerbe
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen
  • Fahrzeugbau und speziell die Zulieferindustrie im Bereich Automotive
  • Elektronik/elektronische Bauelemente
  • Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
  • Forderungen aus medizinischen Leistungen
  • Vereinzelte Anbieter haben auch Lösungen für den Baubereich


Wir sprechen speziell den Mittelstand an, denn hier können sich viele Unternehmen mit Factoring einen erheblichen Wettbewerbsvorteil durch die alternative und attraktive Form der Unternehmensfinanzierung verschaffen.

In Deutschland ist das Offene Factoring oder das Offene Verfahren die gängige Art der Zusammenarbeit im Factoring. Beim Offenen Verfahren zeigt der Kunde / Rechnungssteller offen auf der Rechnung mit dem Abtretungsvermerk an, dass die Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft verkauft sind und die Zahlung schuldbefreiend nur an die Factoring-Gesellschaft erfolgen kann. Das Offene Verfahren ist beim Standard-Verfahren Voraussetzung, denn ansonsten kann die Factoring-Gesellschaft nicht das Mahn-/Forderungs- und Debitorenmanagement übernehmen. Auch im Inhouse-Factoring ist das Offene Verfahren die in Deutschland gängige und vorherrschende Methode des Factoring.

Im Gegensatz zum Offenen Verfahren steht das Stille Verfahren oder das Stille Factoring. Im Stillen Verfahren wird die Forderungsabtretung / der Forderungsverkauf nicht den Abnehmern / Debitoren offengelegt. Die Rechnungen müssen keinen Abtretungsvermerk beinhalten. Zur Absicherung des Zahlungsflusses werden meist abgetretene Konten vom Kunden eingerichtet, auf die dann die Debitoren zahlen müssen. Diese abgetretenen Konten werden dann im Stillen Verfahren von den Factoring-Gesellschaften gecleart, so dass die Zahlungen der Debitoren zu den Factoring-Gesellschaften gelangen. Das Stille Verfahren geht im Regelfall mit einem Inhouse-Verfahren einher. Das Unechte Verfahren ist meist auch mit einem Stillen Factoring verbunden.

Die Factoring-Gesellschaften behalten sich vertraglich vereinbart vor, im Falle von jeglicher Gefahr im Verzug ein Stilles Verfahren auch gegenüber den Debitoren offenzulegen.

Es werden grundsätzlich zwei wesentliche Arten / Verfahren im Factoring unterschieden, das Standard- und das Inhouse-Factoring. Die Unterscheidung liegt in der Art und Intensität der Nutzung der von der Factoring-Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen und den unterschiedlichen konkreten Bedürfnissen der Factoring-Kunden zu Finanzierungshöhe, Laufzeit, Risikoabsicherung.

In der Historie des Factoring ist das Standard-Factoring oder Standard-Verfahren die ursprüngliche Variante des Factoring und der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Factoring-Gesellschaft. Das Standard-Factoring bietet neben der umsatzkongruenten Finanzierung auch eine vollständige Risikoabsicherung der Debitoren gegen den Forderungsausfall im Rahmen der gezeichneten Limite. Das Debitoren- und Forderungsmanagement wird hierbei an die Factoring-Gesellschaft übertragen. Aufgrund des umfassenden Service, den die Factoring-Gesellschaft erbringt, wird dieses Verfahren auch Full-Service-Factoring genannt.

Die zweite wesentliche Variante im Factoring ist das Inhouse-Factoring, im englischen auch Bulk-Factoring genannt. Das Hauptunterscheidungskriterium zum Full-Service-Factoring ist, dass das gesamte Debitoren- und Forderungsmanagement von der Factoring-Gesellschaft treuhändisch zurück an den Kunden übertragen wird. Die Factoring-Gesellschaft übernimmt schwerpunktmäßig die Finanzierungs- und die Delkrederefunktion. Grundlage für die treuhändische Übertragung an den Kunden ist ein zuverlässiges Debitoren- und Forderungsmanagement, dass im Vorfeld der Zusammenarbeit im Inhouse-Verfahren auch von den Factoring-Gesellschaften geprüft wird. Für den Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen im Debitoren- und Forderungsmanagement in der Vertragslaufzeit nicht nachkommen sollte, hat die Factoring-Gesellschaft jederzeit das Recht, die Treuhand-Vereinbarung aufzukündigen und von einem Inhouse- auf ein Standard-Factoring umzustellen.

Eine seltene Version im Factoring ist das Fälligkeits-Factoring, hierbei verzichtet der Kunde aber auf den Effekt des sofortigen Liquiditätszuflusses, er nutzt lediglich die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitoren- und Forderungsmanagement. Im Fälligkeits-Factoring werden zwischen Kunden und Factoring-Gesellschaften bestimmte / fixe Zahlungstermine vereinbart, damit wird dem Kunden die Finanz- und Liquiditätsplanung vereinfacht und der Kunde löst sich von der Zahlungsmoral der Debitoren.

Aus Gründen der Vollständigkeit noch einige Begrifflichkeiten aus der Factoring-Welt:

  • Finanzierung konzerninterner Umsätze
  • ABS-Transaktionen
  • Finanzierung von nicht angekauften oder nicht durch Limiten gedeckten / abgesicherten Forderungen
  • Refinanzierung anderer Factoring-Institute.
  • Forfaitierung
  • Reverse-Factoring

KreativRealisten

Die Factoring-Gesellschaft übernimmt das Ausfallrisiko der Debitoren. Im Wesentlichen sehen sich Factoring-Gesellschaften aber als Finanzierer, so dass die meisten Gesellschaften eine oder mehrere Kreditversicherungen zur Übernahme des Delkredererisikos im Hintergrund haben. Die Zusammenarbeit wir dann Ein-Vertrags-Modell genannt. Im Gegensatz dazu steht das Zwei-Vertrags-Modell, dabei bindet die Factoring-Gesellschaft die Kreditversicherung des Factoring-Kunden ein. Das geringere Risiko für die Factoring-Gesellschaft, die dann nur noch das restliche Risiko zur Aufstockung auf 100% Absicherung tragen muss, wird in der Factoring-Gebühr eingepreist.

Das in Deutschland – damit ist der Sitz des Kunden gemeint, die Debitoren und Rechnungsempfänger können dabei sehr wohl im Ausland beheimatet sein – gängige und übliche Verfahren ist das Echte Factoring-Verfahren. Im Echten Factoring übernimmt die Factoring-Gesellschaft den vollständigen Ausfall-/Delkredereschutz, d.h. die Forderungen sind im Rahmen der gezeichneten Limite vollständig zu 100% gegen Forderungsausfall / Zahlungsunfähigkeit abgesichert. Beim Echten Factoring kann durch den Verkauf der Forderungen und die Delkredereübernahme auch der Effekt der Bilanzverkürzung genutzt werden. Das Echte Factoring gibt es in beiden Varianten des Factoring, sowohl dem Standard-/ Full-Service-Factoring als auch dem Inhouse-Verfahren.

Im Gegensatz zum Echten Factoring steht das Unechte Factoring, eine in Deutschland aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nur selten angewendete Variante des Factoring. Hierbei verbleibt das Risiko des Ausfalls der Forderungen beim Kunden. Die Factoring-Gesellschaft gewährt im Unechten Factoring keinen Delkredereschutz. Die Debitoren des Kunden werden dabei auch nicht fortlaufend auf deren Bonität und Zahlungsfähigkeit überprüft. Kunde und Factoring-Gesellschaft vereinbaren im Unechten Factoring lediglich die Finanzierung der Forderungen / offenen Rechnungen, so dass der Kunde bis zu einem vereinbarten Termin nach Zahlungsziel einen Liquiditätseffekt hat. Für den Fall der Nichtzahlung des Debitoren muss dann der Kunde die bereits erhaltene Liquidität an die Factoring-Gesellschaft rückzahlen. Das Forderungs- und Debitorenmanagement verbleiben beim Kunden, die Factoring-Gesellschaft nimmt beim Unechten Factoring die Funktion eines reinen Finanziers ein. Das Unechte Factoring geht grundsätzlich mit einem Inhouse-Verfahren einher. Im Falle von Gefahr im Verzug können die Factoring-Gesellschaften zur Stärkung der eigenen Position ein Unechtes Verfahren in ein Echtes Factoring-Verfahren umwandeln.

Aus Gründen der Übersicht noch die Erwähnung der Begrifflichkeiten Export-Factoring und Import-Factoring. Diese beiden Varianten Export-Factoring und Import-Factoring werden speziell im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr genutzt, wobei dies überwiegend im Verkehr zwischen nicht alltäglich miteinander operierenden Ländern erfolgt. Innerhalb Europas oder der OECD werden auch Forderungen gegen ausländische Debitoren / Abnehmer im Full-Service oder Inhouse-Verfahren abgewickelt, ähnlich wie Forderungen gegen inländische Debitoren.

Es gibt Länder, in denen besondere rechtliche Situationen vorherrschen und sich der hiesige inländische Factor nicht unbedingt in der Lage sieht die Forderungen im Falle des Forderungs-/Debitorenmanagements rechtlich durchzusetzen und empfiehlt daher einen Partner für die jeweilige Gegebenheit. D.h. der inländische Kunde (Exporteur) nutzt die Leistungen einer spezialisierten in- oder ausländischen Factoring-Gesellschaft. Man spricht dann von Export-Factoring. Im Gegensatz dazu spricht man von Import-Factoring, wenn ausländische Unternehmen / Kunden meist inländische Factoring-Gesellschaften beauftragen, die Abwicklung im Land der Factoring-Gesellschaft zu übernehmen.

Ergänzend zum Import-Factoring und Export-Factoring gibt es noch das mittlerweile kaum noch gebräuchliche 2-Factor-Verfahren. Dabei kooperieren in- und ausländische Factoring-Gesellschaften im Innenverhältnis miteinander um das Import- oder Export-Factoring für die Factoring-Kunden abzuwickeln. Es wird im Regelfall nur noch im transkontinentalen Handel genutzt.

Factoring – Kosten?

Die Factoring-Gesellschaften unterscheiden im Schwerpunkt drei wesentliche Kosten-Komponenten:

• Factoring-Gebühr
• Zinsen
• Prüfungs-Gebühren

Die Konditionen und Kosten im Factoring stehen in einer Abhängigkeit der Branche des Factoring-Kunden, der Bonität, dem Debitoren-Portfolio, der Forderungsstruktur und dem gewählten Factoring-Verfahren in Verbindung mit dem vereinbarten Service-Level, dass die Factoring-Gesellschaft erbringen soll.

Die Factoring-Gebühr deckt die Kosten des jeweiligen Verfahrens, den Service der Factoring-Gesellschaft und die Kosten der Übernahme des Delkredererisikos.

Die Zinsen orientieren sich an den Refinanzierungskosten der Factoring-Gesellschaft und sind vergleichbar mit banküblichen Kontokorrent-Zinsen. Aufgrund der Größe der Factoring-Gesellschaften können diese meist günstigere Refinanzierungskosten / Zinsen aushandeln als mittelständische Unternehmen und so können die Unternehmen durch die Weitergabe der niedrigeren Zinsen profitieren und haben günstigere Zinsen als die Kontokorrentzinsen bei den Hausbanken.

Die Prüfungsgebühren fallen für die fortlaufende Beurteilung und Bewertung des Debitoren-Portfolios an.

Da Factoring deutlich mehr Komponenten beinhaltet als eine klassische Finanzierung über die Hausbank, sprich eine Kontokorrent-Finanzierung, ist ein reiner Vergleich der Konditionen immer schwierig.

Factoring – Was ich schon immer fragen wollte?

Factoring ist nicht mit Inkasso zu verwechseln, denn Inkasso beschäftigt sich mit Einzug von Forderungen, wohingegen Factoring ein Finanzierungsinstrument ist und im Schwerpunkt dazu dient Liquidität zu generieren.

Die Factoring-Kunden und die Debitoren / Kunden der Factoring-Kunden werden fortlaufend bonitätsmäßig durch die Factoring-Gesellschaften geprüft, so dass davon auszugehen ist, dass die Debitoren eine bessere Bonitätsstruktur aufweisen als die Inkasso-Kunden. Factoring-Gesellschaften kaufen im Regelfall nur „gute“ Forderungen, wohingegen Inkasso sich um notleidende Forderungen kümmert.

Internationales Factoring

Die marktführenden deutschen Factoring-Gesellschaften sind im Deutschen Factoring-Verband www.factoring.de zusammengeschlossen. Die 27 Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes repräsentieren über 98% des verbandlich organisierten Factoring-Volumens in Deutschland und damit ist der Deutsche Factoring-Verband maßgeblicher Repräsentant für die Factoring-Branche in Deutschland.

In Ergänzung zum Deutschen Factoring-Verbandes sind viele Factoring-Gesellschaften Mitglied in der internationalen Vereinigung Factors Chain international (FCI), die 1968 gegründet wurde. www.factors-chain.com


Factoring

Begriffe des Factoring – Sammlung

Die Abtretung der Forderungen / Übertragung von Forderungen erfolgt zwischen dem Factoring-Kunden / Gläubiger / Zedent und der Factoring-Gesellschaft / neuen Gläubiger / Abtretungsempfänger oder Zessionar. Die Abtretung wird im Factoring-Vertrag geregelt.

Forderungen können im Rahmen Abtretung zwischen Zedent und Zessionar übertragen werden, es kann aber ein Abtretungsverbot zwischen Lieferant und Kunde vereinbart werden. In Deutschland ist im Factoring aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung dennoch grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.

Hinweis auf der Rechnung mit dem der Factoring-Kunde seine Debitoren informiert, dass schuldbefreiende Zahlungen nur an die Factoring-Gesellschaft möglich ist. Im Stillen Factoring wird kein Abtretungsvermerk verwendet.

Die Abzugsquote stellt einen prozentualen Einbehalt dar, die die Factoring-Gesellschaft einbehält für mögliche auftretende Wertminderungen des von Factoring-Gesellschaft angekauften Forderungsbestandes durch nachträglich erteilte Gutschriften, Rabatte, Boni, Skonti u. a.

Der Factoring-Kunde verpflichtet sich die im Factoring-Vertrag vertraglich vereinbarten Forderungen fortlaufend an die Factoring-Gesellschaft zu verkaufen

Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt.

Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).

Die Factoring-Gesellschaft übernimmt im Echten Factoring das Ausfallrisiko / Delkredereschutz zu 100%.

Beim Ausschnitts-Factoring verkauft ein Factoring-Kunde nur einen Teil („Ausschnitt“) seiner Forderungen gegen Debitoren, beispielsweise nur Forderungen gegen bestimmte Abnehmergruppen oder nur aus bestimmten Produkten und/oder Dienstleistungen.

Das Recht der Recht der Aussonderung ist im Rahmen der Insolvenz eines Factoring-Kunden für die Factoring-Gesellschaft sehr bedeutsam. Denn beim Echten Factoring können auch die Forderungen, die an die Factoring-Gesellschaft abgetreten / verkauft worden sind, ausgesondert werden und sind damit nicht mehr Bestandtteil der Gläubigermasse / Insolvenzmasse.

Betrag den die Factoring-Gesellschaft an den Factoring-Kunden auf Basis der angekauften Forderungen auszahlt.

Factoring-Kunden verkaufen ihre Forderungen gegen ihre Debitoren an Factoring-Gesellschaften. Die Factoring-Gesellschaft hat aber wenig Einblick in das Grundgeschäft, das Grundlage der Forderung ist. Die Factoring-Kunden müssen daher die Veritäts-Haftung übernehmen und damit bestätigen, dass die Forderungen rechtlichen Bestand haben und tatsächlich existent sind.

Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz der Factoring-Gesellschaft übertragen. Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Durch die Nutzung der Liquidität können Bank- und / oder Lieferanten-Verbindlichkeiten abgebaut werden.

Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung zum Abschluss oder Fortführung eines Factoring-Vertrages.

Siehe Inhouse-Factoring

Siehe Stilles Factoring

Siehe Import-/Export-Factoring

Debitor meint den Schuldner von Geld oder einer Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoring-Kunden verwendet.

Information über die zukünftige Abtretung der Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft

Das von der Factoring-Gesellschaft gewährte Limit bis zum dem die Factoring-Gesellschaft Forderungen ankauft und im Falle der Insolvenz den Ausfallschutz übernimmt.

Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihnen gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass er den ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt.

Die Factoring-Gesellschaft ist der Anbieter der Finanzdienstleistung Factoring. Die in Deutschland tätigen Factoring-Gesellschaften bieten ihren Kunden verschiedene Varianten an Factoring an, je nach Bedürfnisse der Factoring-Kunden.

Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für die Factoring-Gesellschaft. Voraussetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.

Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient.

Alle Branchen, die sich zum Verkauf von Forderungen zwischen Factoring-Kunden und Factoring-Gesellschaft eignen.

Siehe Factoring-Gebühr

Forderungsverkäufer / Zedent

Vertragliche Grundlage zwischen Factoring-Kunde und Factoring-Gesellschaft

Dieser juristische Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.

Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Variante, bei welcher der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Absicherung gegen das Ausfallrisiko und eine Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises durch die Factoring-Gesellschaft verzichtet.

Grundlage des Factoring, Generierung von Liquidität durch den Verkauf von Forderungen

Der Finanzierungsrahmen ist die Summe, die unter Beachtung des Factoring-Vertrages dem Factoring-Kunden zur Verfügung gestellt wird.

Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen und Leistungen.

Siehe Abtretung

Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.

Die Forderungslaufzeit umfasst die Zeit von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang. Die Forderungslaufzeit ist in der Regel länger als das vereinbarte Zahlungsziel.

Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen – Veritätshaftung. Der Verkäufer der Forderung wird „Forfaitist“, der Käufer „Forfaiteur“ genannt.

Siehe Standard-Factoring

Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder Zahlung einer Forderung hat.

Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen, wird meist von klassischen Banken genutzt zur Absicherung von Kontokorrent-Linien.

Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Im Rahmen des Factorings gehört das Inkasso mit zum Debitoren-/Forderungsmanagement und entlastet den Factoring-Kunden.

Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.

Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. In der Insolvenz des Factoring-Kunden sind Factoring-Institute grds. als Aussonderungsberichtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen im Echten Factoring besonders gesichert.

Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt die Factoring-Gesellschaft an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderung abzüglich Skonti, Boni, Rabatten oder sonstiger von Debitor geltend gemachter Abzüge sowie eines Diskonts für die individuell vereinbarten Leistungen der Factoring-Gesellschaft sowie für die Finanzierung der Forderungen.

Vom Kaufpreis der Forderungen behält die Factoring-Gesellschaft in der Regel zunächst 10 % bis 20 % der angekauften Forderungssumme ein. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.

Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes gegen einen Debitor im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.

Siehe Factoring-Gebühren

Der Abschluss einer im Factoring üblichen Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko der Debitoren zu schützen. Im Unterschied zur Factoring-Gesellschaft übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko im Regelfall nicht zu 100%. In einen Factoring-Vertrag kann der Factoring-Kunde einen bestehenden Kreditversicherungs-Vertrag einbringen gegen Reduzierung der Gebühren, alernativ verfügt die Factoring-Gesellschaft über eigene Verträge.

Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch Forderungsverkäufe im Rahmen des Factorings kann Liquidität generiert werden.

Mängel belasten die Werthaltigkeit der Forderungen und müssen daher vom Factoring-Kunden der Factoring-Gesellschaft unaufgefordert angezeigt werden, denn die Debitoren werden Rechnungen nicht oder in Teilen nicht begleichen. Im Factoring-Vertrag wird die Vorgehensweise geregelt, die meist den Factoring-Kunden eine Frist zur Behebung der Mängel einräumt, die Finanzierung der Forderungen wird für den Zeitraum der Behebung der Mängel ausgesetzt.

Die Offene-Posten-Liste („OP-Liste“) stellt eine Übersicht über gestellte, indes noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Der Factoring-Gesellschaft dient die OP-Liste eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument.

Die Factoring-Gesellschaften wickeln das Export-Factoring in Eigenregie ab. Im Gegensatz dazu steht das Two-Factor-System.

Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher Abtretung gilt nach dem zivilrechtlichen Prioritätsprinzip, dass die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.

Rabatte sind meist prozentual bemessene Preisnachlasse vom üblichen Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware. Rabatte werden beispielsweise als Kaufanreize von Lieferanten gewährt.

Von Agenturen und/oder Kreditinstituten werden für Unternehmen vor einer Kreditvergabe individuelle Analysen zu deren Bonitäten erstellt, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit des analysierten Unternehmens abbilden sollen und welche bei der Bonitätsbeurteilung des Factoring-Kunden berücksichtigt werden.

Reverse-Factoring meint „umgekehrtes“ Factoring und zielt im Gegensatz zum klassischen Factoring auf die Einkaufsseite eines Unternehmens ab. Initiator dieses Factoring-Verfahrens ist nicht der Lieferant, sondern der Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen, d.h. der Debitor.

Siehe Delkredere

Der Sicherheitseinbehalt dient der Factoring-Gesellschaft als Ausgleich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10 und 20 Prozent der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.

Factoring ist der revolvierende Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren im Rahmen eingeräumter Debitorenlimite. Wenn ein auf einen Debitoren gezeichnetes Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Forderungen gegen diesen Debitor erst wieder ankaufsfähig, wenn ein Teil der angekauften Forderungen beglichen wurde. Die neu angedienten Forderungen rücken dann wie in einem Silo in den frei gewordenen Finanzierungsrahmen nach.

Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherungseinbehalt abgedeckt.

Beim Zwei-Factor-System bedient sich eine inländische Factoring-Gesellschaft einer Korrespondenzgesellschaft einer Factoring-Gesellschaft zur Abwicklung des Geschäftes im Ausland, vgl. im Unterschied dazu One-Factor-System.

Der Verkäufer der Forderung – Factoring-Kunde – haftet gegenüber der Factoring-Gesellschaft für den rechtlichen Bestand der Forderung, d.h. dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.

Factoring ist eine Form umsatzkongruenter Finanzierung, das heißt, dass bei steigenden Umsätzen und Wachstum im Rahmen der Limite auch die anzukaufenden Forderungsvolumina steigen können. Factoring finanziert so Unternehmenswachstum.

Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (den Zessionar) abtritt. Im Factoring ist der Factoring-Kunde regelmäßig der Zedent.

Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation, von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u. a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird, dies wird regelmäßig mittels Verträgen – 3-Vereinbarungen – zwischen Factoring-Kunde – Zentralregulierer und Factoring-Gesellschaft geregelt.

Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist die Factoring-Gesellschaft regelmäßig der Zessionar.

Bei einem Zessionskredit handelt sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30 bis 60 Prozent des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.

vgl. Two-Factor-System

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