Am 30.04.21 endete die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Seitdem sind Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet sind, verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Infolgedessen ist mit einer steigenden Anzahl an Unternehmensinsolvenzen zu rechnen. Das Risiko von Forderungsausfällen nimmt damit deutlich zu.

Umso wichtiger ist es für Sie als Versicherungsnehmer exakt zu verstehen, wie die Warenkreditversicherung funktioniert. Man sollte sämtliche Entschädigungsvoraussetzungen kennen und wissen, welche vertraglichen Obliegenheiten einzuhalten sind. Nur bei Einhaltung aller Obliegenheiten ist der Versicherer bei einem Forderungsausfall zur Entschädigungsleistung verpflichtet!

Vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens fand am 08. Juni unser diesjähriges Webinar „Frag doch mal den Haack – Stolperfallen der Warenkreditversicherung – Obliegenheiten einhalten, Entschädigungen erhalten“ statt.

Die SCHUFA Holding AG eröffnete das Webinar und zeigte auf, wie mittels Auskünften im Pauschalteil der Versicherungen Deckungsschutz erzielt werden kann.

Im Anschluss haben Sie Jennifer Touihri und Sascha Haack ausführlich durch die Obliegenheiten der verschiedenen Versicherer geführt und Sie auf die wichtigsten Stolperfallen in der Warenkreditversicherung aufmerksam gemacht. Ziel ist es immer die Obliegenheiten einzuhalten, so dass Sie im Falle des Falles auch eine Entschädigung der Versicherer erhalten.

Über 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer lauschten den interessanten  Ausführungen der Referenten. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern und besonders den Referenten herzlichst.

Wenn Sie das Webinar noch einmal vollständig oder in Teilen anschauen wollen, können Sie dies über den Link tun, empfehlen Sie uns Ihren Kunden / Lieferanten und Partner, leiten Sie gerne den Link für einen ersten Eindruck weiter.