Rechtsberatung Dr. Hoß

Rechtsberatung / Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rechtsdienstleistungsgesetz darf derartige rechtliche Beratung nur durch bestimmte Personen erfolgen, nämlich im Wesentlichen durch Rechtsanwälte.
Dies ist auch gut und richtig, um dem Rechtssuchenden beste fachliche Prüfung, Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten zu gewährleisten.

Rechtsberatung / Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rechtsdienstleistungsgesetz darf derartige rechtliche Beratung nur durch bestimmte Personen erfolgen, nämlich im Wesentlichen durch Rechtsanwälte.
Dies ist auch gut und richtig, um dem Rechtssuchenden beste fachliche Prüfung, Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten zu gewährleisten.
Unsere Leistungen und
Kooperationen
Die GfK kooperiert seit Jahren sehr erfolgreich mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoß in Bonn. Sofern Sie außergerichtliche oder gerichtliche rechtliche Beratung oder Vertretung benötigen, vermittelt die GfK auf Ihren Wunsch hin gerne die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoß mit Ihrer rechtlichen Angelegenheit und ist bei der Beschaffung von Informationen, Dokumenten, etc. gerne unterstützend tätig. Das vergütungspflichtige Mandatsverhältnis kommt zwischen Ihnen und der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoß zustand.
Sowohl im Falle streitiger Auseinandersetzungen mit einem Abnehmer, einem Factor, einem Versicherer oder einem Insolvenzverwalter, als auch bereits im Vorfeld eines sich eventuell anbahnenden Konflikts oder Schadenfalls hat es sich in der Vergangenheit in vielen Fällen als sehr sinnvoll und erfolgreich erwiesen, dass Kunden der GfK Frau Rechtsanwältin Dr. Hoß mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben.
Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hoß ist insbesondere auf Kreditversicherungsrecht, Insolvenzrecht, Bürgschaftsrecht und Recht der weiteren Kreditsicherheiten (z.B. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Zession, etc.), AGB-Recht, Factoring sowie Vertrauensschadenversicherungsrecht spezialisiert. Sie war einige Jahre als Special Risk Managerin bei einem der größten Kreditversicherer tätig und verfügt u.a. dadurch über herausragende Erfahrung, Expertise und Kompetenz.
Weitere Informationen über unsere Kooperationspartnerin finden Sie unter: