Non-cancelable-Limits

Vorstufen der Non-Cancelable-Limits

In der Warenkreditversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten bzw. Klauseln, um „Non-Cancelable-Limits“ einzuschließen.

Im Bereich der Non-Cancleable-Limits gibt es verschiedene Modelle:

  • Kontraktrisiken: Sind bis zu einem Jahr möglich (z.B. bei Energieversorgern oder Malzfabriken)
  • Bindende Verträge: Haben Sie einen Bindenden Liefervertrag mit einem Abnehmer vereinbart und das Kreditlimit wird vom Versicherer herabgesetzt oder aufgehoben, gibt es die Möglichkeit, dass der Versicherer den Versicherungsschutz für Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung der Aufhebung bzw. Reduzierung weiterhin gewährt.Der Vertrag muss für gültigen Versicherungsschutz nach Aufhebung bzw. Reduzierung innerhalb der letzten 6 Monate vor der Mitteilung abgeschlossen worden sein oder es besteht ein Liefer- oder Leistungsplan, der innerhalb der letzten 6 Monate vor Mitteilung abgeschlossen wurde und aus dessen Verpflichtung Sie nicht befreit werden könne.

Non-Cancelable-Limits

  • Nicht kündbare Limite sind analog zur Vertragslaufzeit für 3, 6 oder 12 Monate gültig
  • Kann zur als Tool Absicherung der Haupt- und Großkunden sowie zur Existenzsicherung genutzt werden (z.B. in der Automotive-Branche)
  • Normalerweise nur über spezielle Anbieter am Kreditversicherungsmarkt möglich
  • Wir sind in der Lage eine entsprechende Klausel für Nicht kündbare Limite auch bei den klassischen Kreditversicherern zu platzieren.

Triggerpolice

  • In dieser speziellen Police werden Bonitätsprüfung und Risikoprüfung angeboten
  • Bei der Police handelt es sich um eine Kombination von Service und Deckungssicherheit durch externe Rating-Trigger
  • Die Rating-Trigger werden mit Referenzen zu unabhängigen Ratings überwacht und bei einer Verschlechterung eines vorher vereinbarten Bezugswerts wird ein Kreditlimit erneut bewertet. Eine darauffolgende eventuell erforderliche Anpassung erfolgt nur nach Kontakt mit dem Versicherungsnehmer und einer Frist von 30 Tagen.
  • Der Versicherer überwacht die Einhaltung, aber die Beurteilung des Kreditmanagements des Versicherungsnehmers steht nicht im Vordergrund.
  • Beispiele für Trigger auf Policenstufe:
    • Verschlechterung der Bonität des Abnehmers (Bilanzkennzahlen)
    • Bonität des Landes des Abnehmers verschlechtert sich
    • Kreditratingagentur stuft das Rating des Abnehmers herab
    • Abnehmer publiziert korrigierte Bilanzzahlen
    • Verspätete Publikation von Bilanzzahlen durch den Abnehmer
    • Nichtverlängerung von Kreditlinien des Abnehmers
    • Veränderte Eigentumsverhältnisse des Abnehmers

Zusätzliche oder alternative Trigger können je Abnehmer fallweise vereinbart werden

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kreditversicherung

Dies hängt davon ab, wie die diesbezügliche Regelung in Ihrem Kreditversicherungsvertrag aussieht. Es gibt Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen darf, ohne dies vorher mit dem Kreditversicherer abstimmen zu müssen. Viele Verträge sehen jedoch vor, dass man das Einverständnis des Versicherers im Vorfeld einholen muss.

Grundsätzlich ist es möglich, im Falle einer Insolvenzanfechtung eine Entschädigung aus der „normalen“ Warenkreditversicherung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, den Versicherer zeitnah über die Anfechtung der Insolvenz zu informieren. Der Versicherer prüft anschließend, ob für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen Versicherungsschutz bestand. Oftmals ist es jedoch so, dass die Versicherungssumme, die für den insolventen Abnehmer bestand, bereits vollständig ausgeschöpft ist durch die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. In so einem Fall wäre eine spezielle Zusatzdeckung (mit einer zusätzlichen Versicherungssumme für Insolvenzanfechtungen) erforderlich, um eine Entschädigung für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen erhalten zu können.

In der Regel muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dies ab einer bestimmten Forderungshöhe automatisch (und kostenfrei) übernehmen.

Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist (entweder der vorgezogene Versicherungsfall „Protracted Default“ oder der klassische Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und Sie alle zur Schadenprüfung erforderlichen Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, erfolgt die Entschädigung dank des Versicherungsvertrag i.d.R. innerhalb eines Monats.

Sie können Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung in der Regel entweder über die Selbstprüfung („unbenannte Versicherung“) herstellen oder durch einen Kreditlimit-Antrag beim Versicherer („benannte Versicherung“). Bezüglich der Selbstprüfung gibt es in machen Kreditversicherungsverträgen die sogenannte Blinddeckung, bei der automatisch Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe besteht, wenn Ihnen nichts Negatives über Ihren Abnehmer bekannt ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeiten, Versicherungsschutz über eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder über positive Zahlungserfahrungen herzustellen.

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