Im Rahmen unseres „Creditmanagements“ haben Sie die Möglichkeit Ihre Kreditprüfung einem erfahrenen, externen Partner zu übertragen oder Ihr bestehendes „Creditmanagement“ im Einzelfall zu ergänzen. Die GfK war der erste Broker, dem es gelungen ist das Thema Kreditversicherung mit dem „Creditmanagement“ zu verknüpfen. Wir verfügen hier über eigene Konzepte mit bestehenden Kreditversicherungsgesellschaften, zum Teil auch über eigene Produkte.
Ressourcen:
Wir verknüpfen Informationen von Kreditversicherern, Factoringbanken und Auskunfteien zu einem eigenen „Rating“. Sie erhalten auf Wunsch auch unsere Kreditempfehlung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter (lange Jahre in leitender Position bei Banken und Auskunfteien) bringen Ihre Expertise zusätzlich ein und werten Bilanzen aus. Diese einzigartige Sammlung von Information und Erfahrung wird Ihr Kreditbild abrunden und Ihre Entscheidungsprozesse optimieren.
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Die GfK analysiert für Ihr Haus die verschiedenen Handlungsoptionen für den Abschluss einer Kreditversicherung mit dem Ziel ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot vorzustellen.
Weitere Informationen zu
unseren Produktvarianten
Zweite Meinung
Sie verfügen über eine bestehende Kreditversicherung und haben eine Teilentscheidung oder Ablehnung erhalten und möchten eine „zweite Meinung“ um eventuell nachzuverhandeln.
Kein Problem, zweite Meinung Inland 50 bis 100 Euro, Ausland individuell nach Land
Kreditprüfung ohne Kreditversicherung
Wir prüfen Ihre Risiken und geben unser Krediturteil ab, jährliche Servicegebühr plus Kreditgebühr, Staffelpreise nach Menge und Volumen.
Kreditprüfung mit Kreditversicherung
Viele Kreditversicherungsgesellschaften akzeptieren das GfK Krediturteil bis zu einer Anbietungsgrenze von 100.000 Euro. Wir fällen das Krediturteil – Sie sind versichert, unabhängig, neutral! Zusätzlich gestalten und optimieren Ihnen wir Ihre Kreditversicherungspolice.

GfK die Zukunft des Creditmanagements hat begonnen!
Ihre Vorteile mit unserem
Creditmanagement
Ihre Vorteile bei Inanspruchnahme unseres Creditmanagements auf einen Blick:
Neutrale Kreditprüfung
Vielfältige hochwertige Ressourcen
Erfahrung ist unser Freund
Akzeptanz der Kreditversicherer
Sichere Umsätze für Ihr Unternehmen
Weitere Leistungen der
Gesellschaft für Kreditversicherungsservice mbH
Kreditversicherung
Die Kreditversicherung ist eine Versicherung Ihrer Außenstände und schützt Sie vor Forderungsausfällen durch Insolvenz Ihres Kunden.
Insolvenzanfechtung
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, gewisse kurz vor Insolvenzeröffnung von oder mit dem Gemeinschuldner zum Nachteil (…)
Factoring
Verschaffen Sie sich durch Liquidität einen Wettbewerbs-Vorteil. Nutzen Sie Factoring als ergänzende Finanzierungsmethode und (…)
Leasing
Leasing ist gerade heute für viele Unternehmen eine unverzichtbare Finanzierungsalternative zu den klassischen Finanzierungsarten ihrer Hausbanken.
Bürgschaften
Durch eine Bürgschaft erhöhen Sie Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinien bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Internet- und Wirtschaftskriminalität
Die Internet- und Wirtschaftskriminalitätsversicherung schützt Ihre Vermögenswerte gegen Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung (…)
Häufig gestellte Fragen
Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist (entweder der vorgezogene Versicherungsfall „Protracted Default“ oder der klassische Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und Sie alle zur Schadenprüfung erforderlichen Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, erfolgt die Entschädigung i.d.R. innerhalb eines Monats.
Sie können Versicherungsschutz in der Regel entweder über die Selbstprüfung („unbenannte Versicherung“) herstellen oder durch einen Kreditlimit-Antrag beim Versicherer („benannte Versicherung“). Bezüglich der Selbstprüfung gibt es in machen Kreditversicherungsverträgen die sogenannte Blinddeckung, bei der automatisch Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe besteht, wenn Ihnen nichts Negatives über Ihren Abnehmer bekannt ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeiten, Versicherungsschutz über eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder über positive Zahlungserfahrungen herzustellen.
Dies hängt davon ab, wie die diesbezügliche Regelung in Ihrem Kreditversicherungsvertrag aussieht. Es gibt Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen darf, ohne dies vorher mit dem Kreditversicherer abstimmen zu müssen. Viele Verträge sehen jedoch vor, dass man das Einverständnis des Versicherers im Vorfeld einholen muss.
Muss ich meine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden oder übernimmt dies der Versicherer?
In der Regel muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dies ab einer bestimmten Forderungshöhe automatisch (und kostenfrei) übernehmen.
Grundsätzlich ist es möglich, im Falle einer Insolvenzanfechtung eine Entschädigung aus der „normalen“ Warenkreditversicherung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, den Versicherer zeitnah über die Anfechtung zu informieren. Der Versicherer prüft anschließend, ob für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen Versicherungsschutz bestand. Oftmals ist es jedoch so, dass die Versicherungssumme, die für den insolventen Abnehmer bestand, bereits vollständig ausgeschöpft ist durch die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. In so einem Fall wäre eine spezielle Zusatzdeckung (mit einer zusätzlichen Versicherungssumme für Insolvenzanfechtungen) erforderlich, um eine Entschädigung für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen erhalten zu können.