Nachdem unser Seminar „Obliegenheiten der Warenkreditversicherung“ im Herbst 2019 bereits auf großes Interesse stieß, entschieden wir uns dazu, diesmal zwei Webinare anzubieten, ein Webinar speziell für unsere bei R+V versicherten Kunden und ein Webinar für unsere Kunden, die Ihre Forderungen bei anderen Kreditversicherern abgesichert haben. Die beiden Webinare fanden am 16. bzw. 18. Juni 2020 statt.

Die insgesamt knapp 100 Teilnehmer (darunter zahlreiche Mitarbeiter aus Finanzbuchhaltungen von mittelständischen Unternehmen und multinationalen Konzernen aus unterschiedlichen Branchen) lernten dabei die wichtigsten Obliegenheiten der Warenkreditversicherung kennen bzw. konnten vorhandene Kenntnisse auffrischen.

Die Schulung richtete sich an diejenigen, die die Regelungen der Warenkreditversicherung kennen müssen, um diese im Tagesgeschäft umsetzen zu können, damit der Versicherer bei einem Forderungsausfall zur Entschädigungsleistung verpflichtet ist.

Es wurde auf insgesamt zwölf wesentliche Obliegenheiten der Warenkreditversicherung eingegangen. Obgleich sich die Produkte der einzelnen Versicherer durchaus unterscheiden, wurden auch gezielt spezielle Obliegenheiten einzelner Versicherer/Vertragsformen erläutert.

Häufige Obliegenheitsverletzungen und deren Konsequenzen im Hinblick auf eine mögliche Entschädigung wurden dabei aufgezeigt. Ebenso wurde dargestellt, welche Unterlagen der Versicherer im Schadenfall prüft und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit es zu einer Entschädigung kommt.

Ergänzt wurden unsere beiden Webinare jeweils durch einen interessanten Fachvortrag der SCHUFA Holding AG, in Person von Herrn Markus Kassing, Key Manager New Business Development B2B, mit dem Thema „SCHUFA B2B – Wir schaffen Vertrauen in der Corona-Krise – mit Ruhe und Weitsicht“.

Unser Webinar speziell für unsere R+V-Kunden erfuhr darüber hinaus noch eine zusätzliche Aufwertung durch einen weiteren interessanten Vortrag, bei dem Herr Ass. Jur. Andreas Ludwig Jöst, Abteilung Delkredere der R+V Allgemeine Versicherung AG, über das Thema „R+V – Insolvenzanfechtung – Auswirkungen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ berichtete.

Wenn Sie die Webinare noch einmal vollständig oder in Teilen anschauen wollen, können Sie dies über die folgenden Links gerne machen:
Obliegenheiten in Warenkreditversicherung für R+V Kunden
Obliegenheiten in Warenkreditversicherung

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern, den Referenten sowie den Sponsoren recht herzlich bedanken. Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung unseres Webinars am 10.11.2020.