Obliegenheiten in der Warenkreditversicherung

Nachdem unser Seminar „Obliegenheiten der Warenkreditversicherung“ bereits im Herbst 2019 sowie – in Webinar-Form – im Sommer 2020 auf großes Interesse stieß, entschieden wir uns dazu, dieses Webinar am 10.11.20 erneut anzubieten.

Fast 90 Teilnehmer (u.a. Mitarbeiter aus Finanzbuchhaltungen von mittelständischen Unternehmen und multinationalen Konzernen aus unterschiedlichen Branchen) lernten dabei die wichtigsten Obliegenheiten der Warenkreditversicherung kennen bzw. konnten vorhandene Kenntnisse auffrischen.

Die Schulung richtete sich in erster Linie an diejenigen, die die Regelungen der Warenkreditversicherung kennen müssen, um diese im Tagesgeschäft umsetzen zu können, damit der Versicherer bei einem Forderungsausfall zur Entschädigungsleistung verpflichtet ist.

Es wurden insgesamt zwölf wesentliche Obliegenheiten der Warenkreditversicherung besprochen. Obgleich sich die Produkte der einzelnen Versicherer durchaus unterscheiden, wurden auch gezielt spezielle Obliegenheiten einzelner Versicherer/Vertragsformen erläutert.

Häufige Obliegenheitsverletzungen und deren Konsequenzen im Hinblick auf eine mögliche Entschädigung wurden dabei aufgezeigt. Ebenso wurde dargestellt, welche Unterlagen der Versicherer im Schadenfall prüft und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit es zu einer Entschädigung kommt.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern recht herzlich bedanken.

Wenn Sie das Webinar noch einmal vollständig oder in Teilen anschauen wollen, können Sie dies über den Link tun, empfehlen Sie uns Ihren Kunden / Lieferanten und Partner, leiten Sie gerne den Link für einen ersten Eindruck weiter.

Über uns


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