Unsere Schulung zum Thema „Obliegenheiten der Warenkreditversicherung“ fand am 13.11.2019 in unseren Räumlichkeiten im Rheinauhafen in Köln statt.
Vor dem Hintergrund steigender Insolvenzzahlen und des erhöhten Risikos, Forderungsausfälle zu erleiden, erschienen zahlreiche Mitarbeiter aus der Finanzbuchhaltung von mittelständischen Unternehmen und multinationalen Konzernen, um die wichtigsten Obliegenheiten der Warenkreditversicherung kennen zu lernen, zu vertiefen und um vorhandene Kenntnisse aufzufrischen.
Die Schulung richtete sich an diejenigen, die die Regelungen der Warenkreditversicherung kennen müssen, um diese im Tagesgeschäft umsetzen zu können, damit der Versicherer bei einem Forderungsausfall zur Entschädigungsleistung verpflichtet ist.
Es wurde auf insgesamt zwölf wesentliche Obliegenheiten der Warenkreditversicherung eingegangen. Obgleich sich die Produkte der einzelnen Versicherer durchaus unterscheiden, wurden auch gezielt spezielle Obliegenheiten einzelner Versicherer/Vertragsformen erläutert.
Anhand von Praxisbeispielen wurden häufige Obliegenheitsverletzungen und deren Konsequenzen im Hinblick auf eine mögliche Entschädigung aufgezeigt.
Es wurde dargestellt, welche Unterlagen der Versicherer im Schadenfall prüft und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit es zu einer Entschädigung kommt.
Berichte unserer Kunden vom täglichen Umgang mit der Kreditversicherung führten zu einem interessanten gegenseitigen Erfahrungsaustausch.