XL-Police

Excess of Loss Police – XL-Police

Bei der „Excess of Loss“-Versicherung handelt es sich um eine innovative Ausfallrisiko-Absicherung, die nicht in das Kreditmanagement des Versicherten eingreift. Der Versicherte übernimmt weiter das Risiko tragbarer, struktureller Zahlungsausfälle, gibt jedoch unvorhersehbare und außergewöhnliche Risiken, die seine finanzielle Sicherheit und seinen Fortbestand gefährden, an den Versicherer ab.

Der Vorteil für den Versicherungsnehmer dieser modernen, auf den Prinzipien der Rückversicherung basierenden, Risikoabsicherung, die bislang nur Versicherern zugänglich war, ist, dass der Versicherte keine Kreditlimite vom Versicherer vorgegeben bekommt und beim Forderungseinzug keine Einmischung in seine Kundenbeziehungen hinnehmen muss. So ist er in der Lage, im Hinblick auf das Risiko auf rasch ändernde Umstände zu reagieren.

Ihre Vorteile mit unserer XL-Police

Die GfK erarbeitet mit Ihrem Hause zusammen ein für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Konzept:

  • Absicherung gegen unvorhersehbare Verluste (Katastrophendeckung)
  • Kombination der Police mit einem Rating- System
  • Gestaltung des Vertrages als Rückversicherungsmodell
  • Entschädigung wahlweise als Versicherungs- oder Finanzierungsleistung
  • Hinzunahme der politischen Deckung

Für Detailinformationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Absicherung Ihrer Außenstände durch eine XL- Police bietet Ihnen:

  • Schutz gegen unvorhersehbare hohe Forderungsausfälle
  • Unabhängigkeit und Selbstständigkeit bei der Gestaltung Ihres internen Debitorenmanagements
  • Kombination des Grundmodells mit verschiedenen Gestaltungselementen (wie z.B. einem Rating- System)
  • Erweiterung der Banklinien durch Absicherung Ihrer Forderungen bzw. Finanzierung des Projektgeschäfts durch Abtretung der Entschädigungsleistung an Ihre Bank.
  • Limitanfragen entfallen und somit das Problem unzureichender Limitzeichnung

Weitere Informationen zur Excess of Loss Police

Die XL-Police soll Ihr Unternehmen gegen schwere, unvorhersehbare Verluste schützen. Zielgruppe sind Unternehmen, die vorhersehbare und in der Vergangenheitsbetrachtung durchschnittliche Forderungsausfälle selbst tragen wollen.

„Excess of Loss“ PoliceKlassische Versicherung
Im Vorfeld wird das Debitorenmanagement analysiert und beschrieben. Es muss den Mindeststandards des Versicherungsnehmer entsprechen.Versicherer unterstützt das Unternehmen im Debitorenmanagement durch Kreditlimite.
Das Unternehmen vergibt und verwaltet im Rahmen des Debitorenmanagements und ohne Eingriffsmöglichkeiten des Versicherers interne Kreditlimite. Diese sind für Entschädigungen maßgeblich.Limite (Deckungszusagen des Versicherers) sind abhängig von der Bonität des Debitors.
Kreditanträge an den Versicherer und Verarbeitung von Kreditmitteilungen entfallen.Bei Bonitätsveränderung des Debitors können die Deckungszusagen des Versicherers für die Zukunft geändert oder widerrufen werden.
Gefahrerhöhungen werden im Rahmen der eigenen Kreditrichtlinien behandelt. Keine Meldungen an den Versicherer.Unternehmen beantragt und pflegt Kreditlimite auf die (größeren) Debitoren.
Absicherung gegen:
Eine außergewöhnliche Anhäufung von normalen Forderungsausfällen;
Eine oder mehrere schwere, unvorhersehbare Katastrophen
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
Kreditlimite auf Debitoren
Meldung von Zahlungsstörungen, gefahrerhöhenden Umständen

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kreditversicherung

Dies hängt davon ab, wie die diesbezügliche Regelung in Ihrem Kreditversicherungsvertrag aussieht. Es gibt Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen darf, ohne dies vorher mit dem Kreditversicherer abstimmen zu müssen. Viele Verträge sehen jedoch vor, dass man das Einverständnis des Versicherers im Vorfeld einholen muss.

Grundsätzlich ist es möglich, im Falle einer Insolvenzanfechtung eine Entschädigung aus der „normalen“ Warenkreditversicherung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, den Versicherer zeitnah über die Anfechtung der Insolvenz zu informieren. Der Versicherer prüft anschließend, ob für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen Versicherungsschutz bestand. Oftmals ist es jedoch so, dass die Versicherungssumme, die für den insolventen Abnehmer bestand, bereits vollständig ausgeschöpft ist durch die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. In so einem Fall wäre eine spezielle Zusatzdeckung (mit einer zusätzlichen Versicherungssumme für Insolvenzanfechtungen) erforderlich, um eine Entschädigung für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen erhalten zu können.

In der Regel muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dies ab einer bestimmten Forderungshöhe automatisch (und kostenfrei) übernehmen.

Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist (entweder der vorgezogene Versicherungsfall „Protracted Default“ oder der klassische Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und Sie alle zur Schadenprüfung erforderlichen Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, erfolgt die Entschädigung dank des Versicherungsvertrag i.d.R. innerhalb eines Monats.

Sie können Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung in der Regel entweder über die Selbstprüfung („unbenannte Versicherung“) herstellen oder durch einen Kreditlimit-Antrag beim Versicherer („benannte Versicherung“). Bezüglich der Selbstprüfung gibt es in machen Kreditversicherungsverträgen die sogenannte Blinddeckung, bei der automatisch Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe besteht, wenn Ihnen nichts Negatives über Ihren Abnehmer bekannt ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeiten, Versicherungsschutz über eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder über positive Zahlungserfahrungen herzustellen.

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Excess of Loss

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