Leasing

Das Produkt

Finanzielle Handlungsspielräume nutzen

Unter Leasing versteht man die besondere Form des Mietens oder Vermietens. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen gängigen Mietvertrag, sondern um ein Finanzierungsmodell. Dabei wird ein Leasingobjekt von einem Leasinggeber finanziert und gegen Zahlung einer monatlichen Rate an den Leasingnehmer übergeben.

Unser Service

Wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Markterfahrung…

Ihr Vorteil

Kalkulierbar, Flexibilität, Mehrwertsteuer, Liquidität, Bilanzneutralität…

Unser Service

Wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Markterfahrung durch den gesamten Prozess, nach Art des Investitionsgutes und der Höhe der Investition, den geeigneten Finanzierungspartner für Sie zu finden. Spezialprodukten, wie Sale-and-Lease-Back oder IT, Hard- und Software-Leasing gilt unsere besondere Aufmerksamkeit.

Ihr Vorteil

  • Kalkulierbar
    Über die Leasingzeit sind die Leasingraten festgeschrieben, unabhängig von Zinsänderungen oder geänderten Ratingzahlen, dies dient als sichere Kalkulationsgrundlage, besonders bei langfristigen Finanzierungslaufzeiten.
  • Flexibilität
    Der Leasingnehmer entscheidet erst kurz vor Vertragsende, ob er das Objekt weiterleasen, kaufen oder zurückgeben möchte. Das ist in Zeiten sich rasant ändernder Produktionsbedingungen, Produktzyklen, Marktanforderungen und technischen Entwicklungen immer wichtiger
  • Mehrwertsteuer
    Beim Leasing entfällt die beim Kauf, Darlehen und Mietkauf fällige Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, da diese nur auf die Leasingraten berechnet wird.
  • Liquidität
    Der Unternehmer kann investieren ohne Einsatz von Eigen- oder Fremdkapital, wodurch die Abhängigkeit von der Hausbank geringer wird.
  • Bilanzneutralität
    Die Leasingobjekte (Maschinen usw.) erscheinen nicht in der Bilanz, lediglich die Leasingraten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Die Eigenkapitalquote verändert sich nicht, somit keine negativen Auswirkungen auf das Rating des Unternehmens

Leasing

Zahlungsvarianten Leasing

Hier zahlt der Leasingnehmer in Monaten mit schwachen Umsätzen weniger als in Monaten mit höheren Einnahmen. Das sorgt für einen konstanten Cashflow und entspricht dem Pay-as-you-earn-Prinzip.

Hier sind die Leasingraten zu Beginn des Vertrages relativ hoch und nehmen im weiteren Vertragsverlauf kontinuierlich ab. Degressive Ratenverläufe sind dann sinnvoll wenn das Leasingobjekt vorzeitig abgelöst werden soll und der Leasingnehmer hohe Nachzahlungen an den Leasinggeber vermeiden will, oder bei Investitionsgütern die einen schnellen Wertverlust haben.

Hierbei steigen die Leasingraten über die Leasingzeit kontinuierlich an. Eine solche Vereinbarung kann sinnvoll sein, wenn ein neues Produkt mit einer neu geleasten Maschine hergestellt wird. Hier können die Leasingraten an die steigenden Umsätze angepasst werden.

Ist eine normale Leasingfinanzierung eines bereits erworbenen Leasingobjektes. Hierbei wird das erworbene Objekt an die Leasinggesellschaft verkauft und zurückgeleast. Anwendung findet dies meist dann, wenn eine Investitionen sehr kurzfristig erfolgen müssen, ohne dass man im Vorfeld eine Leasinggesellschaft selektieren und diese Ihre Kreditentscheidung treffen konnte.

Kombiniert ein Hersteller oder Fachhändler den Verkauf seiner Produkte mit einem Finanzierungsmodell ( Leasing ) für seine Kunden, spricht man von einem Vertriebsleasing.

Damit lässt sich der Absatz seiner investitionsintensiven Produkte forcieren und die Kunden langfristig an sich binden.

Beim Mietkauf handelt es sich um eine spezielle Form des Ratenkaufs. Der Leasingnehmer ist von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer des Investitionsobjekts und aktiviert dies sofort in seiner Bilanz. Der Mietkaufgeber, also die Leasinggesellschaft, ist zivilrechtlicher Eigentümer und hat bis zu Bezahlung der letzten Rate Eigentumsvorbehalt.

Dieses Vertragsmodell ist immer dann sinnvoll, wenn ein Leasing-/Mietkaufnehmer das Eigentum an einem Gerät oder einer Maschine übernehmen will, für den Kauf aber keinen Kredit aufnehmen möchte. Ebenso für den Kauf von gebrauchten Wirtschaftsgütern.

Zahlungsrhythmen:

  • Monatliche Leasingraten
  • ¼ jährliche Leasingraten

Bei vierteljährlichem Einzug der Leasingraten können große Liquiditäts- und Zinsnachteile entstehen. Aus diesem Grund sollte vor Abschluss eines Leasingvertrages genau durchgerechnet werden, welche Variante für den Unternehmer vorteilhafter ist.

Was kann geleast werden: Fast alle mobilen Objekte!

  • Produktionsmaschinen: Metall, Holz Kunststoff, ganze Fertigungslinien
  • Baumaschinen: Kräne, Bagger, LKW, Hebebühnen
  • Alle Arten von Landmaschinen
  • IT: Hard- und Software, Server, Bürokommunikation, Druck- und Kopiersysteme
  • Büromöbel
  • Kfz, Oldtimer

Auf was müssen Sie achten:

  • Leasingbeginn/ Nutzungsentgelt
  • Die richtige Vertragsform
  • Die richtige Ratenform
  • Der richtige Zahlungsrhythmus
  • Bei Leasingende: Verlängerung, Übernahme, Umtausch, Zurückgabe
  • Objekttausch während der Laufzeit
  • Vorzeitiges Ablösen eines Leasingvertrages
  • Versicherung
  • Andienungsrecht des Leasinggebers
  • Restwert / Restwerttreue

Begriffe des Leasings – Sammlung

Die Abnutzung von Investitionsgütern kann über die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibungszeit für das einzelne Wirtschaftsgut kann in den amtlichen Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) nachgeschaut werden. Sie orientiert sich an der gewöhnlichen betrieblichen Nutzungsdauer des Objektes. Wird das Investitionsgut besonders stark genutzt, zum Beispiel im Mehrschichtbetrieb kann die Abschreibungszeit gegenüber der AfA-Tabelle reduziert werden. Die Laufzeit eines Leasingvertrages orientiert sich an der individuell festgelegten Nutzungsdauer.

Bei einem Standartleasingvertrag verbleibt das Leasingobjekt sowohl wirtschaftlich, als auch rechtlich und steuerlich beim Leasinggeber. Deshalb aktiviert die Leasinggesellschaft das Investitionsgut in seiner Bilanz und schreibt es steuerlich ab.

Bei der Teilamortisation zahlt der Unternehmer mit den Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungskosten des Investitionsgutes. Deshalb wird hier bei vielen Leasingvertragen ein Andienungsrecht für das Ende der Leasingzeit vereinbart. Dabei wird der Leasingnehmer zum Kauf des Leasingobjektes verpflichtet. Grundlage für den Kaufpreis ist der noch nicht amortisierte Restwert.

ACHTUNG RESTWERTFALL !

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Erwerb des Objektes besteht nicht.

Die Anschaffungskosten eines Leasingobjektes setzen sich in der Regel aus dem Kaufpreis, so wie den Kosten für Lieferung und Montage zusammen. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Leasingraten.

Wenn ein Leasingvertrag abläuft, kann ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden. Die Basis für die neuen Leasingraten bilden je nach Vertragsart der Restbuchwert, oder der Marktwert. Für die neue Laufzeit wird in der Regel die Rest-AfA-Zeit festgelegt.

Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über Sachen und Rechte. Der Besitzer darf über die Objekte nur in einem genehmigten Rahmen des Eigentümers verfügen. Der Leasingnehmer ist „nur“ Besitzer des Leasingobjektes, während die Leasinggesellschaft der Eigentümer ist. Alle Rechte und Pflichten zum Leasingobjekt sind im Leasingvertrag geregelt.

Der Leasingvertrag regelt alle Rechte und Pflichten der 3 beteiligten Parteien:

  • Hersteller/Lieferant des Leasingobjektes
  • Leasinggesellschaft
  • Leasingnehmer

Hierbei steht jeder mit jedem in einer rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehung

Hat der Leasingnehmer das Investitionsgut bereits vor der Finanzierungszusage einer Leasinggesellschaft bestellt, tritt diese nach erfolgter Zusage an seiner Stelle in die Bestellung ein. Damit übernimmt sie alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Lieferanten. Der Lieferant muss diesem Eintritt in den Vertrag zustimmen.

Etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten werden von der Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer abgetreten. Das bedeutet, dass auftretende Mängel vom Leasingnehmer direkt beim Lieferanten geltend geamcht werden müssen.

Der Leasingvertrag ist während der Grundmietzeit von keiner der beteiligten Parteien kündbar.

Im Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasingnehmer zu einer ordnungsgemäßen Wartung und Instandhaltung des Investitionsgutes. Die Kosten hierfür sind vom Leasingnehmer zu tragen.

Sollte es zu einer Investition Zulagen von Seiten Dritter geben, die nur vom Eigentümer des Gutes beantragt werden können eignet sich ein Mietkauf oder Darlehen eher für die Finanzierung als eine Leasingfinanzierung.

Der Leasinggeber kann dem Leasingnehmer ein Optionsrecht zum Kauf der Leasingobjektes einräumen. Dies geschieht in der Regel bei Vollamortisationsverträgen. Der Kaufpreis entspricht hierbei meistens dem Restbuchwert nach Ablauf der Grundmietzeit.

Der Leasingnehmer muss das Leasingobjekt nach Ende des Leasingvertrages an den Leasingnehmer zurück geben, da dieser der juristische Eigentümer des Gutes ist

Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Leasinggeber weiterhin die Leasingraten so wie Schadensersatz verlangen.

Da der Leasingnehmer die alleinige Verfügungsgewalt am Leasingobjekt hat, muss er für sämtliche Schäden selber aufkommen. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine ausreichende Versicherung des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer sicher zu stellen.

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